Herausforderungen bei internationalen Zertifizierungen für den Markt der EAWU

EAWU Teilnehmerstaaten: Russischen Föderation , Weißrussischen Föderation , Kasachstan, Kirgisistan, Armenien

Viele Hersteller in Europa (EU) möchten Ihre Produkte in den Wirtschaftsraum der EAWU verkaufen, weil die technischen Hürden der Vermarktung in den Teilnehmerstaaten der EAWU gering sind.

Diese Sichtweise ist im Prinzip richtig, denn tatsächlich kann ein Produkt welches die technischen Anforderungen für die Vermarktung in der EU erfüllt auch auf dem Markt in der EAWU betrieben werden.

Dennoch ist es nicht ganz so einfach wie es im ersten Augenblick klingt.

Warum ist das so?

Es sind wie so oft die Kleinigkeiten, welche die sonst so einfach erscheinende Erweiterung des Absatzmarktes erschweren.

Zunächst muss man feststellen, dass anders als in der EU eine s.g. Zertifizierungspflicht für sehr viele Produkte besteht. Das Ziel der Zertifizierungspflicht ist ein ungehinderter Warenverkehr innerhalb der EAWU zu ermöglichen, ohne dass in jedem Land der EAWU eine einzelne Zulassung erfolgen muss. Damit folgt die EAWU dem Ansatz der auch in der EU vorhanden ist, nur halt eben mit dem Unterschied der Prüf- und Zertifizierungspflicht.

Damit dies funktioniert wurden in der EAWU etliche technische Reglements veröffentlicht. Die für die elektrotechnische Industrie (Geräteproduktion) wichtigsten sind hier aufgeführt:

  • TR CU 004/2011 – Technische Regel Niederspannungsgeräte
  • TR CU 010/2011 – Technische Regel Maschinenrichtlinie
  • TR CU 012/2013 – Technische Regel Explosionsschutz
  • TR CU 019/2011 – Technische Regel bzgl. persönlicher Schutzausrüstung
  • TR CU 020/2011 – Technische Regel EMV
  • TR CU 032/2013 – Technische Regel Druckgeräte
  • TR CU 037/2016 – Technische Regel RoHs

Über diese technischen Regeln werden die Mehrzahl der elektrischen Produkte abgedeckt, die man in die EAWU exportieren kann.

Diese oben aufgeführten technischen Regeln decken zum Teil recht unterschiedliche Produkte bzw. Produktgruppen ab, so dass man genau wissen muss, welches Gerät unter welche Richtlinie fällt.

Auch ist es teilweise erforderlich zu unterscheiden, ob es sich um ein gewerbliches Produkt handelt oder um ein Konsumenten Produkt.

Ein typischer Fall hierzu ist eine simple Kaffeemaschine. Als gewerbliches Produkt (z.B. für Hotels und Gaststätten) fällt diese unter die TR CU 010/2011 während als Konsumenten Produkt (für den Endverbraucher) die TR CU 004/2011 anwendbar ist.

Wichtig ist, dass Produkte welche unter mehrere TR’s fallen alle Anforderungen aus den verschiedenen TR’s erfüllen müssen.

Unter bestimmten Bedingungen kann man für jedes der TR’s ein gemeinsames Zertifikat erstellen lassen, es sind aber auch einzelne Zertifikate für jedes TR zulässig.

Es existieren Informationen, die es erlauben festzustellen, ob ein Produkt einer Zertifizierungspflicht unterliegt oder nicht. Diese Informationen bauen in der Regel auf den s.g. HS Codes, also Zolltarifnummern auf.

Was hierbei zu beachten ist, dass die russischen Zolltarifnummern um weitere Ziffern ergänzt sind. Die Russischen Zolltarifnummer sind also 10-stellig anstelle von den 8 Stellen in der EU. Auch sind nur die ersten 6 Stellen der Russischen Zolltarifnummer mit denen der EU harmonisiert. Daraus leiten sich ggf. auch andere Eingruppierungen ab.

Für Produkte welcher der EAC Zertifizierung unterliegen, ist auch eine regelmäßige s.g. Fertigungsstätteninspektion vorgeschrieben. Diese folgt den in dem OD CIG 021 festgelegten Verfahren und wird in dem entsprechenden Inspektionsreport CIG 023 festgehalten. Teilweise akzeptieren Zertifizierungsorganisationen Inspektionsberichte die von anderen dafür akkreditierten (nach ISO 17020) Inspektionsstellen ausgestellt wurden, statt eine Inspektion mit eigenem Personal durchzuführen.

Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie werden mittlerweile weitgehend s.g. „Remote Inspections“ akzeptiert. Es besteht jedoch kein durchsetzbarer Anspruch auf die Durchführung der Fertigungsstätteninspektion als „Remote Inspection“

Was es nicht einfacher macht, ist auch die Tatsache, dass für bestimmte Produkte außer der EAC Zertifizierung auch die Möglichkeit einer s.g. „Declaration“ besteht. Diese ist weitgehend vergleichbar mit einer Hersteller Selbsterklärung, jedoch ist eine Registrierung in einer Datenbank erforderlich.

Seit dem 1.1.2021 ist es den in der EAWU akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsorganisationen nicht mehr gestattet diese Registrierung für Ihren Kunden durchzuführen.

Was allen Arten von Zulassungen bzw. Registrierungen gemeinsam ist:

  • Aufschriften und Gebrauchsanweisungen müssen in russischer Sprache erfolgen, es langt nicht diese in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
  • Das EAC Zeichen muss auch auf dem Produkt angebracht sein, nur in der Gebrauchsanleitung oder auf der Verpackung langt nicht.
  • Es muss ein s.g. lokaler Repräsentant existieren (dieser hat vergleichbare Aufgaben zu erfüllen wie ein Hersteller in Europa), auf den das Zertifikat letztlich ausgestellt werden wird. Der Europäische Hersteller muss ggf. entsprechende Verträge mit dem lokalen Repräsentanten abschließen. Letztlich dreht es sich dabei um eine Organisation, welche im Falle eines Schadens innerhalb der EAWU haftbar gemacht werden kann um internationale Rechtsstreitigkeiten in einem solchen Falle zu vermeiden.
  • Netzkabel und Netzstecker bedürfen selbst eines EAC Zertifikates, insbesondere bei abnehmbaren Netzkabeln wie sie heute sehr häufig bei international zu vermarktenden Produkten eingesetzt werden.

Die Zertifizierung als auch die Registrierung kann man sowohl für eine Serienfertigung als auch für eine einzelne Lieferung beantragen bzw. erstellen.

Im ersten Fall (Zertifizierung) ist die Gültigkeit auf maximal 5 Jahre begrenzt, im anderen Fall ist sie nur für diese eine Lieferung gültig.

Im Bezug auf die Kosten muss man sehen, dass das Zertifikat mit Folgekosten (für Werksinspektionen) für jährlich stattfindende Werksinspektionen in den Fertigungsstätten verbunden ist.

Für Produkte, welche nicht über eine der Technical Regulations (TR’s) abgedeckt werden, ist weiterhin ggf. eine Zertifizierung nach den in den Zielländern geltenden Regularien erforderlich. Diese ist dann zunächst aber nur länderbezogen (also z.B. in der Russischen Föderation) gültig.

Medizinprodukte unterliegen z.Zt. einer speziellen Zertifizierungsprozedur welche insbesondere in der russischen Föderation sehr lange dauert.

Wichtig ist auch, dass Produkte mit eingebauter Funktechnologie (noch) nicht über ein technisches Reglement für die gesamte EAWU zertifiziert werden können. Das bedeutet, dass ein Gerät, welches Funkkomponenten enthält, ggf. in jedem der Staaten der EAWU einzeln zugelassen werden muss, obwohl es für die restlichen Anforderungen bereits ein EAC Zeichen trägt. Entsprechende Konformitätszeichen für das Funkprodukt sind, wo gefordert, zusätzlich zum EAC Zeichen anzubringen.

Autor:            Heiko Sattler
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