Freelancer bzw. Tätigkeit als freier Mitarbeiter

Freelancer bzw. Tätigkeit als freier Mitarbeiter

 

Zu der Bedeutung des Wortes „Freelancer“ und der damit verbundenen Tätigkeit

Das englische Wort „Freelancer“ wird in Wörterbüchern überwiegend mit „Freiberufler/-in, freier Mitarbeiter/-in“ übersetzt.
Der Begriff „Freiberufler“ hat jedoch speziell im deutschen Steuerrecht eine besondere Bedeutung, denn sie kennzeichnet eine steuerlich privilegierte Berufsgruppe.
Dies hat aber nichts mit dem eigentlichen Sinn, der Tätigkeit auf eigene Rechnung zu tun, die mit dem Wort Freelancer eigentlich gemeint ist. Insofern ist die Nutzung des „freien Mitarbeiters/-in“ die bessere Wahl.

Der Terminus „frei“ bedeutet dabei, dass der Mitarbeiter bei der Projektausübung im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten Grenzen seine Arbeitskraft frei einteilen kann, er selbstständig am Markt auftritt, seine Preise frei kalkuliert und mit dem Auftraggeber vereinbart. Ganz wichtig ist, dass der freie Mitarbeiter nicht nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet. Dabei wird ein Zeitraum von 12 bis 24 Monaten betrachtet.
Genauso wichtig für die Einstufung als freier Mitarbeiter ist die Möglichkeit frei zu entscheiden, ob der freie Mitarbeiter ein angebotenes Projekt auch ablehnen kann. Dabei sind die Gründe der Ablehnung unerheblich.

Der Begriff Freelancer faßt alle Ausprägungen der freien Mitarbeit zusammen. Die Fachrichtungen sind dabei sehr breit gefächert wobei einige wenige Bereiche überproportional vertreten sind:

  • IT-Branche als solches mit einer starken Ausprägung in Richtung Software
  • Projektmanagement unterschiedlichster Art in der Industrie
  • Werbeagenturen
  • Berater und Coaches im Managementumfeld

In diesen Bereichen kann ich helfen!

Betrachtet man meinen Hintergrund der bisherigen Tätigkeiten wird schnell klar, dass meine Stärken in den folgenden Bereichen liegen:

  • Internationale Zertifizierungen
  • Marktzugangsrecherchen
  • Beratung zu normativen Anforderungen bei verschiedensten Standards in Europa, und USA/Kanada sowie Ländern, welche auf IEC Standards basieren
  • Schulungen bzgl. normativen Anforderungen

Mit diesen Schwerpunkten bin ich für Unternehmen interessant, welche Projekte aufsetzen um z. B. ein in Europa vermarktetes Produkt auch auf dem amerikanischen oder kanadischen Markt in Verkehr bringen wollen.

Dabei spannt sich die Tätigkeit die ich anbieten kann über verschiedene Stufen:

  • Beschaffung von Dokumenten und Unterlagen um Zertifizierungsverfahren zu unterstützen oder überhaupt erst möglich zu machen
  • externe Überprüfung und Bewertung von internen Dokumenten des Auftraggebers bzgl. eines vorgegebenen Prüfumfanges mit anschließender Handlungsempfehlung hinsichtlich des vorher vereinbarten und zu erreichenden Zieles
  • Designreview in Bezug auf die normativen Anforderungen
  • Projektmitarbeit in den beschriebenen Projektschritten (abgegrenzte Aufgaben)
  • Gesamt-Projektleitung eines internen Teams des Auftraggebers um ein Produkt marktfähig zu machen

Diese Tätigkeiten kann ich vorwiegend in den hier aufgeführten Bereichen durchführen. Aber auch für andere Standards kann ich Ihnen nach kurzer Einarbeitung die entsprechenden Dienstleistungen anbieten.

Kontaktieren sie mich JETZT für ein unverbindliches Gespräch!

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