Das CB-Verfahren einfach erklärt

Das CB-Verfahren einfach erklärt

In einem Satz:

Prüfergebnisse und CB Zertifikate die von einem Prüflabor bzw. Zertifizierungsstelle erstellt werden, bilden die Grundlage für eine Zertifizierung in einem anderen Land.

Historie des CB Verfahrens

Das heutige CB Verfahren basiert auf dem ursprünglich in 1926 gegründeten CEE Verfahren. Das CEE Verfahren wurde 1985 durch IEC in das CB-Verfahren überführt und durch die Organisation IECEE bis heute betrieben. Die ursprünglich auf 4 verschiedene Länder aufgeteilten Verantwortlichkeiten innerhalb des CB Verfahrens:

  • IEC Central Office in Genf
  • IECEE Sekretariat in Helsinki
  • Web design und Betreiben der Homepage in den USA
  • IECEE CTL in Mailand

wurde im Jahre 1999 in Genf zusammengeführt.

Grafische Darstellung

Detailliertere Beschreibung des CB Verfahrens

So einfach das oben in einem Satz beschriebene Verfahren auch ist, bei der praktischen Umsetzung ist einiges zu beachten.

Das 1. Prüflabor (CBTL A) erstellt einen Prüfbericht aufgrund seiner durchgeführten Prüfungen. Die zugehörige CB Zertifizierungsstelle (Body A) erstellt dazu das s.g. CB Zertifikat.
Mit diesem CB Zertifikat und dem zugehörigen CB Prüfbericht reicht man das Produkt zur Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle (Body B) in dem Zielland ein.
In der Regel ohne weitere Prüfungen, wird basierend auf dem eingereichten Prüfbericht dann das lokale Zertifikat des Ziellandes ausgestellt. Allerdings gestattet das Verfahren ggf. auch der Zertifizierungsstelle ein oder mehrere Prüfmuster anzufordern.

Wichtige Punkte die bei der Nutzung des CB-Verfahrens beachtet werden müssen

Dieser relativ einfache Umsetzungsprozess ist an etliche Bedingungen geknüpft, die nicht immer einfach zu durchschauen sind. Ich möchte hier nur die wichtigsten aufzeigen:

  1. Sowohl die Erstprüfstelle als auch die das CB Zertifikat ausstellende Zertifizierungsstelle (Body A) müssen für das Produkt selbst respektive den zugehörigen Standard im CB Verfahren als „issuing/recognizing = I/R“ gelistet sein.
  2. Im Zielland muss die Zertifizierungsstelle mindestens für das Produkt als „recognizing = R“ im CB Verfahren gelistet sein. Es reicht also nicht aus, dass die Prüfstelle und die Zertifizierungsstelle des Body A an sich an dem CB Verfahren als solches teilnehmen. Diese Grundvoraussetzung muss als erstes auch bei der Auswahl des Prüflabors geprüft werden.
  3. Es muss geprüft werden, ob für das Zielland s.g. nationale Abweichungen zu dem für das Produkt zutreffenden Standard existieren. Diese müssen ggf. von dem die Prüfungen durchführenden Labor ebenfalls geprüft und dokumentiert werden.
  4. Für Komponenten welche sicherheitsrelevant sind (z.B. Netzschalter, Netzkabel, Netzstecker und weitere Komponenten im s. g. Netzkreis, der mit dem Versorgungsnetz direkt verbunden ist) und in dem zu zertifizierenden Produkt eingesetzt werden, müssen in der Regel eigene CB Zertifikate und entsprechende Testreporte verfügbar sein.
  5. Besonderheiten in Bezug auf die im Zielland abweichende Netzspannung und/oder Netzfrequenz müssen bei den Prüfungen durch das erste Prüflabor ggf. berücksichtigt werden. Besonders kritisch sind dabei die Länder Japan, Korea und Saudi-Arabien (dies ist eine nicht abschließende Aufzählung) zu sehen. Dort wird gefordert, dass bestimmte Prüfungen mit den dort herrschenden Netzspannungen und Netzfrequenzen durchgeführt werden.
  6. Bis vor kurzem durfte ein Testreport nicht älter als 3 Jahre sein um eine Akzeptanz durch einem Body B weitestgehend zu garantieren. Diese Einschränkung ist zwar formal gefallen und nicht mehr in den OD’s (Operational Documents) enthalten. Es kann jedoch erfahrungsgemäß festgehalten werden, dass viele Zertifizierungsstellen dennoch ältere Testreporte auch heute nicht akzeptieren.

Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, droht die Ablehnung der eingereichten Unterlagen oder es werden s.g. Ergänzungsprüfungen im Zielland oder durch das Labor welches den ursprünglichen Prüfbericht erstellt hat notwendig.
Beides ist mit zusätzlichen Kosten und zum Teil erheblichen Zeitverlusten bei der Markteinführung verbunden.

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